Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Geschäfts­be­zie­hung
Die Geschäfts­be­zie­hung ent­steht auf Grund­la­ge einer gül­ti­gen ärzt­li­chen Heil­mit­tel­ver­ord­nung (Rezept), auf wel­cher die Pati­en­ten bei erbrach­ter Heil­mit­tel­leis­tung (Behand­lung) immer unter­schrei­ben müs­sen. Die Geschäfts­be­zie­hung beginnt mit Ter­mi­nie­rung des ers­ten Behand­lungs­ter­mins.

In Fäl­len einer indi­vi­du­el­len Gesund­heits­leis­tung (IGeL) ent­steht eine Geschäfts­be­zie­hung durch einen bei­der­sei­tig unter­schrie­be­nen Behand­lungs­ho­no­rar­ver­tra­ges, sowohl vom Leis­tungs­er­brin­ger (Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH) als auch dem Pati­en­ten, der gleich­zei­tig die vor­lie­gen­den AGBs gele­sen und akzep­tiert hat. D.h. es ent­steht kein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen der Ver­si­che­rung der Pati­en­ten und dem Leis­tungs­er­brin­ger (Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH).

(2) Honorare/Preisliste
Für unse­re Leis­tun­gen berech­nen wir für Kunden/Patienten aus­schließ­lich Hono­rar­be­trä­ge auf der Grund­la­ge der GebüTh (Gebühren­über­sicht für The­ra­peu­ten). Das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH weist hier aus­drück­lich dar­auf hin, dass ein ein­heit­li­ches Gebüh­ren­ver­zeich­nis für phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen in Deutsch­land nicht exis­tiert. Es gilt immer die aktu­el­le ver­öf­fent­lich­te Preisliste.

(3) Bezah­lung
Die Pati­en­ten ver­pflich­ten sich inner­halb von 14 Tagen, ohne Abzug, nach Rech­nungs­ein­gang den im Behand­lungs­ho­no­rar­ver­trag ver­ein­bar­ten Betrag auf das in der Rech­nung genann­te Konto/Bankinstitut zu überweisen.

(4) Ter­min­ab­sa­ge
Ver­ein­bar­te Behand­lungs­ter­mi­ne sind wahr­zu­neh­men. Soll­te ein Behand­lungs­ter­min nicht wahr­ge­nom­men wer­den kön­nen, so ist die­ser min­des­tens 24 Stun­den vor­her abzu­sa­gen. Ein Behand­lungs­ter­min gilt als abge­sagt, wenn die Absa­ge bei der Rezep­ti­on im Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, per E‑Mail oder tele­fo­nisch, auch als Mit­tei­lung auf der Mail­box, unter Anga­be des Pati­en­ten­na­mens, Behand­lungs­da­tum und Uhr­zeit ein­geht. Für die Ein­hal­tung die­ser Fris­ten sind die Pati­en­ten ver­ant­wort­lich. Andern­falls kann das Gesund­heits­zen­trum dem Pati­en­ten die Kos­ten für den nicht wahr­ge­nom­me­nen Ter­min in Rech­nung stel­len. Die Leis­tun­gen, die von den Kas­sen nicht erstat­tet wer­den, stel­len wir pri­vat in Rechnung.

(5) Ter­min­aus­fall

Die Pati­en­ten haben den Aus­fall eines von ihm ver­säum­ten Behand­lungs­ter­mins zum ver­ein­bar­ten Teil­ho­no­rar an den Leis­tungs­er­brin­ger (Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH) zu ent­rich­ten. Hier­für erhält er eine geson­der­te Rech­nung. Die Aus­fall­ge­bühr beträgt 30,00 € pro ver­säum­ten Termin.

(6) Ver­spä­tun­gen
Soll­ten Sie sich ver­spä­ten, so ver­kürzt sich Ihre Behand­lungs­zeit ent­spre­chend. Ver­spä­tun­gen von mehr als 15 Minu­ten gel­ten als aus­ge­fal­le­ner Ter­min und wer­den pri­vat in Rech­nung gestellt.

(7) Rück­tritts­recht der Patienten
Soll­ten die Pati­en­ten mit den Leis­tun­gen des Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, wäh­rend der Leis­tungs­er­brin­gung nicht zufrie­den sein, so kön­nen Sie vom Behand­lungs­ver­trag zurück­tre­ten, ist im Zuge des­sen aber nicht berech­tigt, die bereits erbrach­te Leis­tung in sei­ner Abrech­nung zu ver­han­deln. Dies bedeu­tet, die bereits erfolg­ten Leis­tun­gen sind in vol­lem Umfang zu zah­len. Die Berück­sich­ti­gung der Punk­te 3 und 4 fin­den in die­sem Zusam­men­hang eben­falls ihre Anwen­dung. Der Rück­tritt vom Behand­lungs­ho­no­rar­ver­trag ist aus­schließ­lich in schrift­li­cher Form an das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, zu rich­ten und muss spä­tes­tens 48 Stun­den vor dem nächs­ten Ter­min in der Pra­xis vorliegen.

(8) Rück­tritts­recht Praxis
Das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, ist berech­tigt vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn die Pati­en­ten sich ent­ge­gen der vor­lie­gen­den AGBs ver­hal­ten. So sind die bereits erfolg­ten Leis­tun­gen unmit­tel­bar nach Rech­nungs­er­halt zu zah­len. Schä­den, die durch die Nicht­er­fül­lung des Ver­tra­ges sei­tens des Pati­en­ten ent­ste­hen, wer­den eben­falls in Rech­nung gestellt.

(9) Leis­tungs­er­brin­gung
Der Leis­tungs­er­brin­ger (Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH), ver­pflich­tet sich die ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne unter zumut­ba­ren Abwei­chun­gen einzuhalten.

(10) Scha­den­er­satz­an­spruch
Die Pati­en­ten haben in Bezug auf Punkt 9 kei­nen Anspruch auf Schadensersatz.

(11) Zah­lungs­ver­zug
Soll­te der Rech­nungs­be­trag nicht inner­halb von 14 Tagen auf dem Kon­to des Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH gebucht sein, so ist das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen von 5% über dem gül­ti­gen Basis­zins­satz zu berech­nen (§ 288 BGB).

(12) Haf­tungs­aus­schluss
Das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, haf­tet nicht für Schä­den an Pri­vat­ei­gen­tum von Ver­trags­part­nern. Es sei denn, der Scha­den wur­de vor­sätz­lich oder mut­wil­lig her­bei­ge­führt. Eben­falls ist die Haf­tung durch Dieb­stahl oder ähn­li­ches aus­ge­schlos­sen. Eben­so schließt das Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, jeg­li­che Haf­tung für Schä­den am Pati­en­ten aus, die wegen Nicht­be­ach­tung der AGBs oder durch Fehl­ver­hal­ten / Fahr­läs­sig­keit der Pati­en­ten entstehen.

(13) Aus­füh­rungs­ort
Aus­füh­rungs­ort des Ver­tra­ges ist immer der Pra­xis­sitz oder der Sitz eines fir­mie­ren­den Ver­trags­part­ners; im Wei­te­ren ggf. der Ort des Hausbesuches.

(14) Zusatz­kos­ten
Zusatz­kos­ten fal­len an, wenn Pati­en­ten einen Haus­be­such anfor­dern. Die Kos­ten rich­ten sich nach der Ent­fer­nung und der ver­trag­li­chen Vereinbarung.

Wenn Sie kei­ne Zuzah­lungs­be­frei­ung besit­zen, so ent­ste­hen zusätz­li­che Kos­ten im Rah­men der Heil­mit­tel­ver­ord­nung. Die Höhe der Zuzah­lung wird dem Pati­en­ten unmit­tel­bar im Vor­feld der Heil­mit­tel­er­brin­gung mit­ge­teilt. Die aktu­el­len Rege­lun­gen kön­nen im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um nach­ge­le­sen wer­den, hier­für kann der fol­gen­den Link her­an gezo­gen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html

Die Zuzah­lung muss zum ers­ten, spä­tes­tens aber zum zwei­ten Behand­lungs­ter­min begli­chen werden.

(15) Ver­trags­be­din­gun­gen
Grund­sätz­lich gel­ten die zwi­schen dem Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH, und dem Ver­trags­part­ner geschlos­se­nen Ver­ein­ba­run­gen. Eine Ver­trags­än­de­rung kann nur in schrift­li­cher Form vor­ge­nom­men wer­den und muss von bei­den Ver­trags­par­tei­en unter­zeich­net sein.

(16) Daten­wei­ter­ga­be inner­halb der Praxis
Die Pati­en­ten stim­men zu, dass behand­lungs­re­le­van­te Daten zwi­schen dem Fach­per­so­nal inner­halb des Gesund­heits­zen­trum Phy­sio plus GmbH aus­ge­tauscht wer­den dürfen.

(17) Sons­ti­ges
Die Pati­en­ten bestä­ti­gen, dass die­se min­des­tens das 18. Lebens­jahr voll­endet haben und voll geschäfts­fä­hig sind. Sind die Pati­en­ten min­der­jäh­rig oder aus ande­ren Grün­den nicht oder nur beschränkt geschäfts­fä­hig, bedarf es der Zustim­mung und Unter­schrift des gesetz­li­chen Vertreters.

(18) Sal­va­to­ri­sche Klausel
Soll­te eine Klau­sel die­ser AGBs unwirk­sam sein, berührt dies die Gül­tig­keit der ande­ren Klau­seln nicht. Ist eine Klau­sel die­ser Bedin­gun­gen nur zu einem Teil unwirk­sam, so behält der ande­re Teil sei­ne Gül­tig­keit. Die Ver­trags­par­tei­en sind gehal­ten, eine unwirk­sa­me Klau­sel durch eine wirk­sa­me Bestim­mung zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Ver­trags­be­din­gung mög­lichst nahe­kommt. Soll­te den AGBs inner­halb von 14 Tagen nicht wider­spro­chen wer­den, so sind die­se nach bun­des­deut­schem Recht gültig.